Energie sparen und Zuschuss sichern
Fördermaßnahmen
Als ganzheitlicher Anbieter rund um Fenster, Haustüren, Garagentore und mehr beraten wir Sie selbstverständlich im Rahmen des Projektes auch umfassend zum Thema der aktuellen Fördermaßnahmen.
Energieberatung des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Bei einem Fensteraustausch ist es wichtig, die Gesamtenergiebilanz Ihres Hauses zu bewerten. Durch die Wahl einer falschen Verglasung oder eines falschen Lüftungsverhalten kann es unter Umständen zu Feuchteschäden oder sogar zu Schimmelpilzbildung führen. Daher ist es empfehlenswert, sich einen förderfähigen Energieberater vor dem Start der Sanierungsmaßnahme hinzu zu ziehen. Dieser Fachmann hat dann auch einen Überblick über die aktuell erhältlichen Fördermaßnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden.
Diese Beratung wird durch die BAFA gefördert. Der Zuschuss beträgt maximal 50% der Beratungskosten, aber mindestens 300,00 € bei einem Ein- bzw. Zweifamilienhaus.
Bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens 3 Wohneinheiten beträgt die Förderung 360,00 €. Zusätzlich zur Energiesparberatung werden Boni für weitere Maßnahmen gewährt, wie z.B. für Luftdichtigkeitsprüfung oder thermographische Untersuchungen. Wichtig ist, dass die Energieberatung nicht vor Antragserstellung durchgeführt werden darf.
Förderung durch die KFW Bankengruppe
Wohnraum Modernisieren
Die KfW-Bank bietet mehrere Programme zur Fensterförderung an wie z.B. das Programm „Wohnraum Modernisieren“ (Programmnummer 141). Es fördert die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen. Baumaßnahmen von einem Wert bis zu 100.000 Euro werden hierdurch gefördert. Voraussetzung für diese Förderung ist die Einhaltung der Vorgaben der EnEV 2009.
Energieeffizient Sanieren
Ein anderes Programm der KfW ist das Programm 4300 „Energieeffizient Sanieren“. Bei diesem Programm finanziert man den Fenstertausch selber und erhält einen Zuschuss von bis zu 13.125 Euro. Um diesen Zuschuss zu erhalten, muss das Haus einen KfW Effizienzhaus-Standard erreichen.
Einzelmaßnahmen
Unter der Programmnummer 152 der KfW-Bank werden Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung im Rahmen eines Kredites gefördert. Förderfähig sind private Wohngebäude, die vor dem 01.01.1995 erbaut wurden. Die Förderung kann bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit betragen.
Zusätzliche Einsparung durch Steuerentlastungen
Arbeitskosten für Handwerker können als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt erstattet 20 Prozent der Lohnkosten einschließlich Mehrwertsteuer zurück. Maximal können pro Jahr und Haushalt Lohnkosten in Höhe von 6.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Das entspricht einer Steuerersparnis von 1.200 Euro. Besonders bezahlt macht sich diese Regelung bei arbeitsintensiven Dienstleistungen wie Fensteraustausch oder Umverglasung.
Einblick gefällig?
Gerne zeigen wir Ihnen an dieser Stelle einen Auszug aus unseren Projekten.
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